Das neue BFSG tritt bald in Kraft. Es muss bis zum 28. Juni 2025 umgesetzt sein und zielt darauf ab, die digitale Teilhabe der Bevölkerung zu verbessern, indem es wirtschaftliche Akteure zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet.
🧑💻 Das Gesetz definiert Barrierefreiheit so, dass Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung leicht zugänglich und nutzbar sein müssen. Es berücksichtigt neben visuellen auch physische, kognitive und altersbedingte Einschränkungen sowie Lernschwächen.
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Das Gesetz schreibt vor, dass digitale Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen, wenn ein Unternehmen mindestens zehn Mitarbeitende oder einen Jahresumsatz von zwei Millionen Euro aufweist. Technische Barrierefreiheit bedeutet, dass alle interaktiven Elemente zugänglich sein müssen. Dazu gehören Navigationselemente, Formulare und Buttons. Auch die Inhalte müssen zugänglich sein: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und eine gute Textstruktur sind unverzichtbar. Ebenso Farbschemata, einfache Sprache, Schriftgrößen und Kontraste, die auch für Menschen mit Sehbehinderungen erkennbar sein müssen.
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Onlinehändler sollten zunächst eine Bestandsaufnahme ihrer Webpräsenz machen, um zu entscheiden, wie sie das BFSG umsetzen können. In der Regel sind bloß einige Anpassungen nötig, die Performance und Usability für alle Nutzergruppen auf der Website verbessern. Spezialisierte Tools und Dienstleistungen helfen z.B. dabei, Schwachstellen zu identifizieren. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur die eigene Website, sondern auch die Kommunikation über Apps und Social Media.
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Das BFSG sieht Sanktionen von bis zu 100.000 Euro vor, wenn Unternehmen die Barrierefreiheit nicht ernst nehmen sollten. Marktüberwachungsbehörden können in Extremfällen sogar die Einstellung eines Services veranlassen.
Um einer drohenden Abmahnungswelle zu entgehen, lohnt es sich also sich frühzeitig Maßnahmen zu analysieren und umzusetzen.
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Es kann zudem sinnvoll sein, Menschen mit Behinderungen direkt in den Entwicklungsprozess einzubeziehen, um wertvolle Informationen zu erhalten und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.
Dadurch können Onlinehändler u.a. zur Inklusion beitragen und ihre Kundenbasis erweitern. Die Investition in Barrierefreiheit lohnt sich somit rechtlich als auch unternehmerisch.
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