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Wer haftet bei KI-Fehlern?

⚠️Die Haftungsfrage bei KI-Schäden bleibt ungeklärt. Diskussionen über autonomes Fahren stellen oft die ethische Entscheidung der KI in Unfallsituationen in den Fokus. 2017 forderte die Ethikkommission, Entscheidungen nach persönlichen Merkmalen wie Alter oder Geschlecht zu untersagen. Forscher wie Bruno S. Frey und Lasse Steiner schlagen vor, den Zufall entscheiden zu lassen, was absurd erscheint.
Menschliche Intelligenz ist KI in Dialogen noch überlegen, wie ein Fall bei Air Canada zeigt, wo ein Chatbot eine unzulässige Erstattung gewährte. Das deutsche Haftungssystem und der neue AI Act der EU bringen noch keine Klarheit.

𝗕𝗹𝗲𝗶𝗯𝘁 𝘂𝗻𝗸𝗹𝗮𝗿🌫️
Es herrscht Einigkeit über verbotene KI-Systeme, aber bei Hochrisiko-Systemen wird es komplizierter. Anbieter werden in die Pflicht genommen, aber die Integration mehrerer Systeme bleibt unklar. Das AI Office der EU, das für Rechtssicherheit sorgen soll, hat seine Arbeit noch nicht aufgenommen. Parallel hat die EU die Produkthaftungsrichtlinie auf Softwarelösungen ausgeweitet, einschließlich KI-Systemen. Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen. Die EU-Richtlinien zielen auf einfachere Schadensersatzansprüche ab, lassen aber offen, ob diese an Entwickler oder Betreiber gerichtet werden sollen. Bei Gerichtsverfahren soll die Beweislast vereinfacht werden.

𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻 ü𝗯𝗲𝗿 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲𝗻🤔
Für Softwarehersteller und KI-Entwickler entsteht ein Minenfeld möglicher Haftungsfälle. Ein Beispiel: Wer haftet, wenn eine KI fälschlicherweise eine Krankheit diagnostiziert oder die Kreditwürdigkeit falsch bewertet? Europäische Regulierungen fordern Transparenz und Fairness, aber bei Blackbox-KI ist das schwierig. Die Haftungsfragen bleiben komplex. Europa bemüht sich um einen rechtlichen Rahmen, aber es bleibt noch viel zu tun. Hersteller, Regulierungsbehörden und Nutzer müssen gemeinsam Lösungen finden. Bis dahin sollten wir wachsam bleiben. Interessanterweise ist Apple Intelligence in der EU derzeit nicht verfügbar, da Apple die Anforderungen des Digital Markets Act als Gefährdung der Datensicherheit und des Datenschutzes für Apple-User ansieht.

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