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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das neue BFSG tritt bald in Kraft. Es muss bis zum 28. Juni 2025 umgesetzt sein und zielt darauf ab, die digitale Teilhabe der Bevölkerung zu verbessern, indem es wirtschaftliche Akteure zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet.
🧑‍💻 Das Gesetz definiert Barrierefreiheit so, dass Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung leicht zugänglich und nutzbar sein müssen. Es berücksichtigt neben visuellen auch physische, kognitive und altersbedingte Einschränkungen sowie Lernschwächen.

𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝗶𝗲𝗱𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗙𝗼𝗿𝗺𝗲𝗻⚠️
Das Gesetz schreibt vor, dass digitale Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen, wenn ein Unternehmen mindestens zehn Mitarbeitende oder einen Jahresumsatz von zwei Millionen Euro aufweist. Technische Barrierefreiheit bedeutet, dass alle interaktiven Elemente zugänglich sein müssen. Dazu gehören Navigationselemente, Formulare und Buttons. Auch die Inhalte müssen zugänglich sein: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und eine gute Textstruktur sind unverzichtbar. Ebenso Farbschemata, einfache Sprache, Schriftgrößen und Kontraste, die auch für Menschen mit Sehbehinderungen erkennbar sein müssen.

𝗕𝗲𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝘀𝗮𝘂𝗳𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲 𝘃𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝗳𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻💡
Onlinehändler sollten zunächst eine Bestandsaufnahme ihrer Webpräsenz machen, um zu entscheiden, wie sie das BFSG umsetzen können. In der Regel sind bloß einige Anpassungen nötig, die Performance und Usability für alle Nutzergruppen auf der Website verbessern. Spezialisierte Tools und Dienstleistungen helfen z.B. dabei, Schwachstellen zu identifizieren. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur die eigene Website, sondern auch die Kommunikation über Apps und Social Media.

𝗦𝘁𝗿𝗮𝗳𝗲𝗻 & 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗮𝗿𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻💸
Das BFSG sieht Sanktionen von bis zu 100.000 Euro vor, wenn Unternehmen die Barrierefreiheit nicht ernst nehmen sollten. Marktüberwachungsbehörden können in Extremfällen sogar die Einstellung eines Services veranlassen.
Um einer drohenden Abmahnungswelle zu entgehen, lohnt es sich also sich frühzeitig Maßnahmen zu analysieren und umzusetzen.

𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴? 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝗮𝗹𝘀 𝗻𝘂𝗿 𝗣𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁☝️
Es kann zudem sinnvoll sein, Menschen mit Behinderungen direkt in den Entwicklungsprozess einzubeziehen, um wertvolle Informationen zu erhalten und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.
Dadurch können Onlinehändler u.a. zur Inklusion beitragen und ihre Kundenbasis erweitern. Die Investition in Barrierefreiheit lohnt sich somit rechtlich als auch unternehmerisch.

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