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DSGVO verbietet Kundenkontakt über private Social Media Accounts

🧑‍⚖️📵 Das Landgericht Baden-Baden richtet seine Aufmerksamkeit aktuell auf den Schutz personenbezogener Daten im Zeitalter der sozialen Medien. Eine Kundin, die nach einem Fernseherkauf von einer Mitarbeiterin privat auf Social Media kontaktiert wurde, führte zu einer wegweisenden Entscheidung. Das Gericht urteilte, dass die Verwendung von Kundendaten auf privaten Kommunikationsgeräten unzulässig ist.

🔙 Der Vorfall begann, als die Kundin im Juni 2022 einen Fernseher und eine Wandhalterung kaufte. Nachdem sie die Wandhalterung zurückgegeben hatte, erhielt sie fälschlicherweise eine überhöhte Erstattung. Das Unternehmen kontaktierte die Kundin über den privaten Social Media-Account einer Mitarbeiterin, um das Problem zu lösen. Die Kundin reichte Klage ein, um Auskunft über die Verwendung ihrer Daten zu erhalten und die Nutzung auf privaten Geräten zu verbieten.

🔜 Zunächst wurde die Klage abgewiesen, da Mitarbeiter keine „Empfänger“ gemäß Artikel 15 Absatz 1 lit. c) DSGVO seien, so die Begründung. Jedoch erstreckt sich das Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 DSGVO auch auf Empfänger oder Kategorien von Empfängern. Das Landgericht Baden-Baden bestätigte dies in seinem Urteil am 24. August 2023. Es entschied, dass das Unternehmen die Namen der Mitarbeiter offenlegen muss, die gegen die Vorschriften verstoßen haben. Das Gericht untersagte den Mitarbeitern zudem die Nutzung von Kundeninformationen auf privaten Geräten. Obwohl Mitarbeiter normalerweise nicht als Empfänger gelten, folgt daraus, dass dies nur gilt, wenn die Daten gemäß den Unternehmensanweisungen verarbeitet werden.

👩‍💻 Das Urteil hebt hervor, dass Datenschutz unerlässlich ist. Kunden haben das Recht zu wissen, wer auf ihre Daten zugreift, und Unternehmen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden.

📢 Die Botschaft lautet: Geschäftliche Kommunikation darf nicht über private Kanäle erfolgen, um die Datenschutzbestimmungen der DSGVO zu wahren. Die Nutzung von Business Accounts auf Social Media Plattformen ist also unerlässlich für eine datenschutzkonforme Kommunikation mit dem Kunden.

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